Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension Alpina
Reservation und Vertragsabschluss
Vertragsgegenstand
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Flächen, sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Pension Alpina und mit der Unterschrift des Gastes / des Veranstalters bzw. bei online-Buchungen mit der Buchungsbestätigung zustande.
Preise
Die Preise verstehen sich in CHF und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Preisangaben in Euro sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit angepasst werden. Gültigkeit haben diejenigen Preise, die von der Pension Alpina bestätigt werden.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind jeweils direkt in der Pension zu begleichen. Je nach Grösse und Art der Reservation verlangt die Pension eine Vorauszahlung. Während der Hauptsaison oder bei längeren Aufenthalten oder bei Reservation mehrerer Zimmern verlangt die Pension eine Vorauszahlung von 50%, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.
Annullationen
Annullationsbedingungen Zimmer
Annullationen bis 30 Tage vor Anreise akzeptieren wir ohne Kostenfolge. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet. Annullationen 29 – 14 Tage vor Anreise 50% des Gesamtpreises Annullationen 13 – 3 Tage vor Anreise 80% des Gesamtpreises Annullationen 2 – 0 Tage vor Anreise, Nichterscheinen (No Show), frühzeitige Abreise oder spätere Ankunft 100% des Gesamtpreises
Annullationsbedingungen Halbpension
Annullationen der Halbpension bis 24 Stunden vor Anreise akzeptieren wir ohne Kostenfolge. Spätere Annullationen 100% des Gesamtpreises
Wir empfehlen unseren Gästen eine Annullationsversicherung abzuschliessen.
Verbindliche Vertragsbestandteile
Haftung
Pension Alpina Die Pension Alpina haftet bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung.
Der Verschuldensnachweis liegt beim Gast/Veranstalter. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit, Kausalhaftung) wird wegbedungen.
Gast, Veranstalter Für Schäden oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während eines Aufenthaltes oder während einer Veranstaltung entstanden sind, haftet der Gast bzw. der Veranstalter, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch die Pension bedarf. Die Pension Alpina lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab. Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Falle dem Veranstalter.
Benützung der Hotelzimmer
Das Hotelzimmer ist durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche im Vertrag angegeben ist. Dem Gast ist es nicht gestattet, bei der Pension Alpina gemietete Hotelzimmer Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil unserer definitiven Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Chur, schweizerisches Recht. Die AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Veranstalter und der Pension Alpina. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
Pension Alpina, 7428 Tschappina Stand: 1. April 2010
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